GKV: Die Leistungen müssen „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sein (Sachleistungsprinzip). Der Leistungskatalog kann durch Reformen gekürzt werden.
PKV: Du schließt einen privatrechtlichen Vertrag ab. Die darin vereinbarten Leistungen (z. B. Chefarzt, Einbettzimmer, hochwertige Implantate) sind lebenslang garantiert und können nicht einseitig vom Versicherer gekürzt werden.