GKV: Die Leistungen müssen „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sein (Sachleistungsprinzip). Der Leistungskatalog kann durch Reformen gekürzt werden.
PKV: Sie schließen einen privatrechtlichen Vertrag ab. Die darin vereinbarten Leistungen (z. B. Chefarzt, Einbettzimmer, hochwertige Implantate) sind lebenslang garantiert und können nicht einseitig vom Versicherer gekürzt werden.
GKV: Der Beitrag richtet sich nach Ihrem Einkommen (Prozentualer Satz bis zur Beitragsbemessungsgrenze).
PKV: Der Beitrag basiert auf Ihrem Eintrittsalter, Ihrem Gesundheitszustand und dem gewählten Leistungsumfang. Das Einkommen spielt für die Beitragshöhe keine Rolle.
Ein Wechsel in das System der PKV ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
Können sich unabhängig vom Einkommen privat versichern.
Wenn das Bruttojahreseinkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) übersteigt.
Profitieren durch die Beihilfe von besonders attraktiven Restkostenversicherungen.
Ein häufiges Vorurteil sind extrem steigende Beiträge im Alter. Seriöse PKV-Tarife wirken dem aktiv entgegen:
Ein Teil Ihres Beitrags wird verzinslich angesammelt, um Beitragssteigerungen im Alter abzufedern.
Ein zusätzlicher 10 %-Zuschlag sorgt für weitere Stabilität ab dem 65. Lebensjahr.
Innerhalb des Versicherers können Sie jederzeit in andere Tarife wechseln, um den Beitrag anzupassen.
Der Wechsel in die PKV will gut überlegt sein. Faktoren wie Familienplanung (Mitversicherung von Kindern) oder die langfristige Einkommensplanung spielen eine Rolle.
Wichtig: Kündigen Sie Ihre bestehende Versicherung erst, wenn Sie eine verbindliche Annahmezusage des neuen Versicherers vorliegen haben. Die Gesundheitsprüfung im Vorfeld erfordert absolute Sorgfalt und Ehrlichkeit.
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